WEEE / ElektroG - Import, Distribution, Registrierungspflicht, Vertrieb von Elektro- sowie Elektronikgeräten
Ursache und Gründe
In der EU stellen Elektro- und Elektronik-Altgeräte einen am schnellst wachsenden Anteil an Abfällen dar. Betrug im Jahr 2005 die Menge noch ca. 9 Mio. Tonnen, erwartet man bis 2020 einen Anstieg auf mehr als 12 Mio. Tonnen. Eine gewaltige Menge nicht nur an Rohstoffen sondern auch an teilweise hoch gefährlichen Inhaltsstoffen die da im Raum steht. Nicht selten landen diese Abfälle auch heute noch in Ländern der Dritten Welt. Als ob die dort heimische Bevölkerung nicht schon genug Probleme hätte!
Wie die Reaktion?
Um auf diese Problematik zu reagieren, wurde in den Jahren 2002 sowie 2003 von der EU-Komission neuartige Richtlinien erlassen, die in erster Linie Europa bzw. die Union im Blick haben - die WEEE- und die RoHS-Richtlinie.
Europa, Recht und Zielsetzung
Während RoHS die Zielsetzung verfolgt, die Verwendung gefährlicher Stoffe in Produkten zu reduzieren, wurde durch die WEEE-Richtlinie ein gesetzlicher Rahmen auf EU-Ebene geschaffen, um ausgediente Elektro- und Elektronik-Geräte fachgerecht zu entsorgen, den Müllanteil zu reduzieren und Rohstoffe der Wiederverwertung zuzuführen.
Umsetzung National. Wie in Deutschland?
Die WEEE-Richtlinie, die den grundsätzlichen Umgang mit Elektronikschrott auf europäischer Ebene regelt, national von einzelnen Mitgliedstaaten aber umgesetzt werden muss, findet in Deutschland im Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz (ElektroG) seine Anwendung. Es bedarf nur geringer hellseherischer Fähigkeiten erraten zu können, welche der betroffenen Nationen wohl in Frage kommen, um einer solchen Aufgabe mit Entschiedenheit sowie gebotener Ernsthaftigkeint diese akribisch verwalten erwalten.
Wer trägt Last und wer die Kosten?
An sich also eine gute Sache, wären da nicht erhebliche Kosten, verbunden mit nicht geringem Verwaltungs- und zusätzlichem Personalaufwand für Registrierungen, Überwachung, Kennzeichnung, Verwaltung und Pflege von Informationen sowie der von Änderungen, regelmäßige Erstellung von Mengenmeldungen etc. und dies unabhängig von Unternehmensgröße, Personalstärke, Stückzahlen oder Umsatzvolumen. Viele kleine Betriebe und Unternehmen in Deutschland ächzen ohnehin unter der Last, jeden noch so kleinen Vorgang dokumentieren und verwalten zu müssen. Da fällt eine Regelung mehr oder weniger wohl kaum ins Gewicht, könnte man meinen. Das allerdings ist eine grobe Fehleinschätzung und wird mittelfristig nicht nur für große Veränderungen, sondern für dumm drein schauende Gesichter sorgen, weil Kleinbetriebe, Handwerker und Tüftler nicht mehr existieren können oder wie viele Arzte bereits vorher, ins benachbarte Ausland abgewandert sind.
Theorie - was ist mit Praxis?
In Hinblick auf die Problematik und den Handlungsbedarf ist Verständnis gegenüber wenig populären Entscheidungen angebracht und die Bereitschaft für ein Umdenken bei der Mehrheit sicher auch vorhanden. Von der Politik ausgedacht und mal eben ins "Berufsleben" gerufen, stoßen teure, sehr aufwendige Regelungen insbesondere in Hinblick auf die Risiken im täglichen Umgang, bei der Umsetzung komplexer Regelwerke im Alltag, jedoch nur wenig auf breite Zustimmung.
In der Praxis bedeutet dies für betroffene Unternehmen, insbesondere kleiner bis mittlerer Größe, erhebliche finanzielle und personelle Zusatzbelastungen. Dazu kommen hohe Risiken, die allein schon im wenig praxisnahen Umfang des, mit über dreißig (30) Seiten, langen Gesetzestext und der Annahme diesen nicht allmorgendlich auswendig gelernt zu haben, begründet sind.
Die logische Konsequenz?
Wen wundert es da, dass Unternehmen schon mal in Versuchung geraten, solch gesetzlich Bestimmungen zu ignorieren oder möglichst auf die lange Bank zu schieben.
In Hinblick auf WEEE und für Deutschland gültiges ElektroG ist die Vernachlässigung keinesfalls zu empfehlen, drohen doch empfindliche Strafen mit Bußgeld zwischen € 10.000.- und € 100.000.-. Damit nicht genug, birgt das ElektroG in aktueller, deutlich verschärften Version noch weitere, nicht unerhebliche Risiken, die ein Jeder im Detail dort selbst nachlesen kann.
Gibt es sonst Pflichten?
Demnach sind Gewerbetreibende verpflichtet WEEE Registrierungen ihrer Lieferanten zu prüfen insbesondere auch deren Richtigkeit! Die Haftung dehnt sich somit auch auf nachgelagerte Reseller, Integratoren, AV-, HC- oder IT-Händler sowie Systemhäuser aus. Möglichkeiten zur Korrektur versäumter Meldungen oder gar fehlender Registrierungen sind nicht vorgesehen. Ein gefundenes Fressen also für Abmahnvereine, direkte Wettbewerber und andere Marktbegleiter, denn auch länger zurückliegende Verstöße können bei Bekanntwerden noch geahndet werden.
Gesetzkonformes Handeln bei TVD?
Im Gegensatz zu auch Branchenbekannten Unternehmen, ist TVD bereits seit 2007 als Hersteller und / oder Importeuer, für die zum jeweiligen Zeitpunkt entsprechend relevanten Hersteller oder Marken, mit eigener WEEE-Nummer ordnungsgemäß registriert und erbringt seitdem alle in diesem Zusammenhang stehende Leistungen, insbesondere in Hinblick auf gesetzkonformen Import und Distribution.
Welche Sicherheit haben Kunden?
Anwender die Ware, importiert durch TVD, über Vertriebspartner beziehen oder bezogen haben, sind und waren immer auf sicherer Seite und können beruhigt schlafen. Kunden die nicht sicher sind, ob Ware ordnungsgemäß registriert und damit gesetzkonform importiert ist, können dies bei TVD kostenlos prüfen lassen. Schicken Sie uns dazu bitte eine Kopie der Rechnung zusammen mit Seriennummern betreffender Waren.
Gefahren und Risiken bei Parallel-Import
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin: WEEE-Registrierung, ordnungsgemäße Entsorgung gemäß ElektroG sowie die Zahlung von Abgaben, Gebühren und Versicherungsbeiträgen erfolgt ausschließlich für durch TVD importierte, registrierungspflichtige Waren und Mengen entsprechender Marken und Hersteller.
Für nicht ordnungsgemäß eingeführte Parallel-Importe (dazu zählen auch Lieferungen ausländischer Online-Händler, Web-Shops, Amazon etc.) und unabhängig vom Status als Vertreiber, Unternehmen oder der einer Person, übernehmen wir keinerlei Haftung, keine Garantie- sowie Serviceleistungen bei Problemen technischer Natur und leisten weder Hilfe noch Beratung bei Konflikt mit Behörden, Amt oder Zoll.
Last not Least ein Denkanstoss
Abgesehen von gesetzlich geforderten Leistungen und fiskalem Aufwand, leisten wir mit unseren Kunden (Resellern) zusammen einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Mensch, Tier und unser aller Natur. Wir hoffen außerdem die Bürde nicht umsonst zu tragen und Mittel dem Zweck auch zugeführt und nicht, wie leider so oft üblich, gezielt anderweiten verwendet werden oder in Taschen derer verschwinden, die selbst daraus noch ein Geschäft und persönlichen Vorteil machen. Denn nicht nur wir sondern auch alle nachfolgenden Generationen haben nur diese eine Erde!
Hinweis
Diese Ausführungen dienen der unverbindlichen Information, gerichtet an die Adresse von TVD Vertriebspartnern, Geschäftspartner sowie der befreundeter Kollegen und sind nur zu diesem Zwecke von uns zusammengestellt. Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständig- und Richtigkeit von Inhalten.
Weitere Informationen und aktuelle Gesetze finden sich unter http://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015
< Zurück | Weiter > |
---|